Ostermontag
Der Ostermontag gehört mit dem Zweiten Weihnachtsfeiertag (Stephanstag) und dem Pfingstmontag zu den zweiten Feiertagen der höchsten christlichen Feste. Der Ostermontag gehört mit dem 26. Dezember und dem Pfingstmontag zu den zweiten Feiertagen an den drei christlichen Hauptfesten. Weihnachten und Ostern, früher auch Pfingsten, werden mit einem je achttägigen Fest (Oktav) gefeiert, das bis zum folgenden Sonntag dauert. Dabei zählt im Falle von Ostern jeder einzelne Wochentag als Hochfest. Um wenigstens an einem der Werktage einen Festgottesdienstbesuch zu ermöglichen, wurden die zweiten Feiertage an den Montagen eingeführt. Der Ostermontag folgt auf den Ostersonntag und zählt dadurch in der römisch-katholischen Kirche zu den Grenztagen der Heiligen Woche (Palmsonntag bis Ostersonntag). Diese zählt bis zum Gründonnerstag zur Fastenzeit; Karfreitag und Karsamstag sind Tage des Osterfastens. Daher stellen der Ostersonntag und der Ostermontag das Ende des Fastens dar. In der weiteren Folge entwickelten sich aus dieser Tatsache verschiedene Feiern, wie sportliche Wettkämpfe und zahlreiche rituelle Feiern.