Aufgerüttelt vom Elend der Kinderarbeit begann im 19. Jahrhundert eine Bewegung zum Schutz von Kindern.

1989 wurden die Kinderrechte in einer „Kinderrechtskonvention“ aufgeschrieben und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Ein Flyer des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (www.unicef.de/informieren/materialien/zehn-kinderrechte/57310) nennt folgende Rechte: – Gleichheit – Gesundheit – Bildung – Spiel und Freizeit – Freie Meinungsäußerung und Beteiligung – Gewaltfreie Erziehung – Schutz im Krieg und auf der Flucht – Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung – Elterliche Fürsorge – Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung Die meisten Staaten der Welt haben die Kinderrechtskonvention angenommen. Kinder haben das Recht, geschützt aufzuwachsen, zur Schule zu gehen und genug Zeit zum Spielen zu haben. Trotzdem müssen sehr viele Kinder hart arbeiten, teilweise unter großen Gefahren und mit giftigen Stoffen. Nach UNO-Angaben arbeiten weltweit fast 200 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren, meist in der Landwirtschaft, der Fischerei oder in Fabriken. Daran soll dieser Tag erinnern. Mithelfen im Haushalt oder Zimmer-Aufräumen ist übrigens keine unerlaubte Kinderarbeit. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat dazu sogar einen eigenen Paragrafen: „Paragraf 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft: Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.“ Die Bundeszentrale für Politische Bildung hat ein Dossier zum Thema Kinderarbeit. www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/334704/internationaler-tag-gegen-kinderarbeit BR-Radiowissen: Kinder haben Rechte (10.2.2022), jetzt Podcast: www.br.de/mediathek/podcast/radiowissen/kinder-haben-rechte-die-geschichte-der-kinderrechte/1849187